Covid-19 | FFP2 Masekenpflicht


Liebe Kunden,

lt. Bestimmung vom 02. November 2021 der Niederbayerischen Landkreise und Kreisfreien Städte ist ab dem 03. November 2021
das Tragen einer FFP2 Maske zwingend erforderlich.

Wir bitten um Verständnis, dass ohne das Tragen einer FFP2 Maske das Betreten unseres Ladenlokals nicht möglich ist.